8. Sitze der Bremischen Bürgerschaft: TOP 16: Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

Ja, wir stehen hinter der Mindestlohnregelung die in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages durch die große Koalition von CDU und SPD bundesweit eingeführt wurde. Sie war richtig und wichtig. 

 

Die Union hatte sich aus guten Gründen für das Konzept des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes auf Bundesebene eingesetzt und dafür gesorgt, dass die Höhe dieses Mindestlohnes von einer aus den Tarifpartnern besetzten Kommission regelmäßig überprüft und der Reallohnentwicklung angepasst wird. 

 

Für die CDU steht fest, dass allen Beschäftigten ein auskömmliches Einkommen garantiert sein muss. Wer Vollzeit arbeitet, muss seinen Lebensunterhalt vom Grundsatz her ohne staatliche Hilfe bestreiten können. 


Grundlage dafür ist eine gerechte und auskömmliche Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in ihrer unteren Grenze stets am Mindestlohn zu orientieren hat. Der Mechanismus des gesetzlichen Mindestlohns mit der Anpassung aufgrund eines Kommissionsvorschlages hat sich seit 2015 bewährt. 

Soweit der Konsens.

 

Nun aber wollen sie aber ihre verteilungspolitischen Ideologien mit der politischen Vorgabe der Erhöhung des Landesmindestlohns krönen. 

 

 

Warum hebeln sie die Autonomie der Tarifpartner aus und machen als Politik Vorgaben? 

Kritisch, da sie schon jetzt die Arbeit Ihrer Landesmindestlohnkommission konterkarieren, ist Ihre Kommunikation eines Landesmindestlohns von 12,19 Euro. Welch ein Druck, den Sie schon im Vorfeld auf die Landesmindestlohnkommission hier ausüben. Lassen sie doch die Tarifpartner ihre wichtige Aufgabe machen. 

 

Die Argumentation nun in Ihrer Absicht, liebe Koalition bei der Mindestlohndiskussion auch das Nacherwerbsleben mit in Augenschein zu nehmen ist dann erst recht zum jetzigen Zeitpunkt schwer nachzuvollziehen. 

Warum bitte - und Sie als SPD sind auf Bundesebene ebenfalls fest eingebunden in der Rentenkommission – warten Sie nicht einmal die Ergebnisse der Rentenkommission ab, die in den kommenden Wochen vorgestellt werden. 

 

Außerdem hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche auch den Gesetzesentwurf für die Grundrente beschlossen.

 

Sie sollten viel lieber Ihr Augenmerk auf die vielen gefährdeten Arbeitsplätze in unserer Stadt richten. Ich denke da vor allem an Bosch, Thyssen Krupp, Acelor Mittal, die Flughafenbeschäftigten und natürlich auch an die Beschäftigten der Geno!

 

Nein, stattdessen starten Sie Ihre Legislaturperiode erst einmal mit Aktionismus und verlangen auch noch eine jährliche Anpassung eines Landesmindestlohns. 

 

Nein, auch der Verwaltungsaufwand bei den betroffenen Unternehmen wächst, denn Unternehmen werden bei dieser Sonderregelung wie sie hier in Bremen stattfindet nur verpflichtet für die Anteile von Aufträgen der öffentlichen Hand diesen Landesmindestlohn zu zahlen. Ergebnis sind Mischkalkulationen von Gehältern, die im schlechtesten Fall monatlich schwanken.

 

Wie will man dieses komplexe Konstrukt auch noch effizient kontrollieren?

 

Schlimmer noch:

Denn dann wären da noch die stadteigenen Betriebe und Einrichtungen. Die Öffentlichen Gesellschaften mit vielen Aushilfskräften betrifft ihre Absicht der  Erhöhung des Landesmindestlohns  wieder besonders. 

In dem durch die Senatorin vorgelegten Deputationsbericht über die Beteiligungen aus September 2019 geht hervor, dass die öffentlichen Gesellschaften nach ersten Schätzungen, z.B. die Glocke Veranstaltungs-GmbH im Jahr 2019 ein Minus von 69 000 Euro und die Universum Managementgesellschaft ein Jahresfehlbetrag von 104 000 Euro erwirtschaften wird. Dieser Fehlbetrag ergibt sich aus der zum 1. Juli erfolgten Erhöhung des Landesmindestlohns, welcher nicht im Wirtschaftsplan 2019 enthalten war. Das Defizit könne durch die Gesellschaften nicht ausgeglichen werden, heißt es. 

Wie sieht es denn mit der nun geplanten weiteren Erhöhung aus. Wie hoch ist der hierfür in den Haushalt eingestellte Betrag, oder muss er wieder „aus dem laufenden Geschäft“ heraus erwirtschaftet werden? Was ja nichts anderes als Reduzierung des Angebotes heißt.

 

Wir als CDU Fraktion lehnen daher Ihr Vorgehen ab und verweisen 

1.   Auf den funktionierenden Mechanismus des allgemeinen Mindestlohn

2.   Auf die Stärkung der Tarifautonomie und Abschlüsse von Tarifverträgen

3.   Auf die Ergebnisse der Rentenkommission und der Ratifizierung der Grundrente.

 

Und dann bitte liefern sie doch ihre Argumente:

 

4.   Wie viele Arbeitnehmer werden von der Anpassung profitieren und damit aus dem SGB Bezug herausfallen. Wo bleiben die fehlenden Angaben?