HORNHUES: WIRKSAMKEIT DER ARBEITSMARKTFÖRDERUNG IN ZAHLEN AUSWERTEN
Die Maßnahmen der bremischen Arbeitsmarktförderung müssen genauer auf ihre tatsächliche Wirksamkeit hin überprüft werden.
Dies gilt insbesondere für die heute aus Brüssel zugesagten 60 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Bettina Hornhues, arbeitsmarktpolitische Sprecherin, sagt: „Die Zusage aus Brüssel ist sehr zu begrüßen und wird dem Land Bremen für die nächsten sieben Jahre neue Möglichkeiten geben, Menschen bei ihrer beruflichen Qualifikation zu unterstützen. Der ESF Plus widmet sich vor allem der Armutsbekämpfung. Bremen hat nach wie vor die höchste Armutsquote unter den Bundesländern. In beiden Städten ist der Bedarf zur beruflichen Qualifizierung enorm hoch. Die Haushaltslage ist aber problematisch. Umso dringender ist es, die Mittel sorgsam auszugeben. Eine übergroße Zahl an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in unserem Bundesland wird nicht vernünftig auf ihre dauerhafte Wirksamkeit hin überprüft. Viel zu selten wird hinterfragt, wie viele Menschen nach Teilnahme an Maßnahmen den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen, ob sie dort auf Dauer Fuß fassen und sich damit ein Leben in Eigenständigkeit ohne Hilfe vom Staat zurück erkämpfen. Viele Projekte dienen auch dazu, sich im zweiten Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln. Auch diese Wege können sehr sinnvoll sein, müssen aber genauso auf Wirksamkeit überprüft werden. Wir fordern den Senat daher auf, die Mittel aus Brüssel auch an eigene, quantitative Auswertungen zu binden. Und ganz wichtig: Die Mittel müssen wirksam ausgeschöpft werden und nicht wie in manchen Fällen bei der Bundesagentur für Arbeit zurückgegeben werden. “
Bereits im November 2021 hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion ein umfangreiches Positionspapier zur Armutsbekämpfung in Bremen und Bremerhaven vorgelegt. Unter dem Titel „Armut geht uns alle an“ bemängelten die Christdemokraten unter anderem, dass mehr als 120 geförderte Maßnahmen im Programm BAP in Höhe von 76 Millionen Euro während des Zeitraums 2014 bis 2020 nur im Ausnahmefall mit Blick auf anschließende Arbeitsaufnahme und Verbleib im Job bemessen wurden. Hornhues weiter: „Es geht uns nicht darum, weniger Geld in die Qualifikation der Menschen zu investieren oder für weniger Personen bereitzustellen. Doch wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen die für sie besten Maßnahmen erhalten. Und das bedeutet: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen durch die Förderung sichtbar mehr Chancen auf mehr Eigenständigkeit durch Teilnahme am Erwerbsleben haben.“