Die Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues (CDU) besuchte im Rahmen ihrer Wahlkreisarbeit den Industriehafen und den Neustädter Hafen und verschaffte sich einen Überblick über die aktuelle Entwicklung in den bremischen Häfen. Begrüßt wurde sie durch Uwe Kraft, Leiter der Hafenbehörde Bremen.
Deutlich wurden bei dem Gespräch die Probleme, dass Gefahrgutdeklarationen von Schiffen teilweise falsch oder überhaupt nicht beim Hafenamt angezeigt würden. Eine Zusammenarbeit mit dem Zollamt ist aber aufgrund der aktuellen Rechtslage zum Steuergeheimnis (§30 Abgabenordnung) nicht möglich. Hier würde eine Änderung der Abgabenordnung die Zusammenarbeit zwischen den Behörden erleichtern. - Das Hafenamt, das auch für die geeigneten Liegeplatzzuweisungen zuständig ist, kann im Zweifelsfall keine korrekte Gefahreneinstufung vornehmen, da das Hafenamt anders als die Zollbehörde nicht befugt ist Kontrollen an Bord vorzunehmen. „Die maritime Wirtschaft darf in der Sicherheitskontrolle keine Lücken haben. Bei diesem Thema besteht ein dringender Handlungsbedarf“, so die Bundestagsabgeordnete. Hornhues ist im Bundestag auch Mitglied des Küstenkreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der sich mit den maritimen Belangen in Norddeutschland beschäftigt.
Nach ihrem Besuch im Überseehafen und im Neustädterhafen konstatiert Hornhues: „Trotz der steigenden Schiffsgrößen sind die Zahlen der Umschlagsmengen im Vergleich der vorherigen Jahre deutlich gestiegen. Dies ist ein positives Signal und zeigt, dass die maritime Wirtschaft ein außerordentlich wichtiger Wirtschaftszweig für Bremen und Bremerhaven ist und bleibt und der eine bestmögliche Sicherheit bieten muss.“