8. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft, TOP 9: Nach der Neufassung der EU-Entsenderichtlinie: Anforderungen an die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

Immer noch sind uns die Schlagzeilen von polnischen Erntehelfern, die zu Dumpinglöhnen Spargel stechen, rumänische Bauarbeiter die schlechter bezahlt werden als ihre deutschen Kollegen und nicht zu vergessen die uns noch allzu bekannten Auswüchse in unseren deutschen Schlachthöfen im Gedächtnis. Die Tiere wurden in Deutschland jahrelang von Rumänen und Bulgaren zerlegt, die nicht nur in menschenunwürdigen Sammelunterkünften leben, sondern gerade einmal 4 Euro Lohn erhielten.

 

Bislang regelt die EU-Entsenderichtlinie nur, dass entsendende Unternehmen einige Mindeststandards, zum Beispiel den Mindestlohn in dem jeweiligen Aufnahmestaat einhalten müssen.

Dadurch kommt es oft zu Einkommensunterschieden und einer Wettbewerbsverzerrung, da durch tarifliche Vorgaben die tatsächlichen Standards für die lokalen Arbeitnehmer häufig höher sind.

 

In Deutschland arbeiten zurzeit mehr als eine halbe Million entsandte Arbeitnehmer, die im Durchschnitt nur die Hälfte des bei uns üblichen Lohnes erhalten.

 

Arbeitnehmerentsendung zu solchen Bedingungen birgt die Gefahr, dass Arbeitsplätze vor Ort verloren gehen. 

Ziel der Reform ist es daher, diese Unwucht der Dienstleistungsfreiheit zu ändern und Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. 

Nun sollen mit der Änderung in der Entsenderichtlinie gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsandte und einheimische Unternehmen geschaffen werden:

Sämtliche Lohnvorgaben, die bei einheimischen Arbeitnehmern angewandt werden, sollen auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. So sollen Erntehelfer aus Polen, Bauarbeiter aus Rumänien, Fleischer aus Bulgarien künftig genauso bezahlt werden wie einheimische Beschäftigte.

Bereits 2014 gab es die Absicht der Christdemokraten mit Jean Claude Juncker im Europawahlkampf unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ Verbesserungen EU-weit herbeizuführen. 

 

Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie, die uns seit Anfang des Monats als Kabinettsentwurf vorliegt , und deren Überführung in nationales Recht sollen nun auch Lohnbestandteile einbezogen werden, die in Gesetzen, Verordnungen oder in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Prämien oder Zulagen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Erhöhungen des Arbeitsentgelts aufgrund der Betriebszugehörigkeit, aber auch Schlechtwettergeld oder Zulagen für besondere Arbeiten, müssen bei der Entlohnung entsandter Arbeitnehmer in Zukunft berücksichtigt werden.

Soweit so gut und nötig - aber wenden wir uns nun der Antwort des Senats zu, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es scheint, 

1.   Sie möchten bei der Novelle des Tarifvertragsgesetzes auch auf Tarifverträge abstellen, die nicht formal für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sondern irgendwie anderweitig als „repräsentativ“ gelten. Rechtlich wird dies allerdings kaum möglich sein. Es würde auch der Willkür Tür und Tor öffnen, wenn z.B. an einem Ort mehrere Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten gelten. Welcher soll denn als Vergleich herangezogen werden? Wer entscheidet dieses? Hier wird unnötig die Umsetzung verkompliziert.

 

Für die CDU ist eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung und -handhabung der neugefassten EU-Entsenderichtlinie aus unserer Sicht oberstes Gebot! Eine Rechtszerplitterung bzw. Ausnutzung des rechtlichen Rahmens im Sinne eines „Bremer Sonderweges“ der in der Antwort des Senats noch als Vorreiterrolle verbrämt wird, muss unbedingt vermieden werden.  Alle Arbeits- und Sozialminister haben dieses vereinbart. Dann muss sich auch Bremen an die einheitliche Rechtsauslegung halten. 

 

2.   Ihr Vorhaben, was hier der Senat skizziert, ist ein Symbolthema, das kaum einem Beschäftigten im Land Bremen einen Vorteil bringen wird. Im Gegenteil - es bringt für die ausländischen Unternehmen und ihre entsandten Mitarbeiter eine Reihe von Problemen mit sich. Denn - die Tariflohnbindung gilt nur für die ausgeschriebene Leistung, und ist eine Verpflichtung für die Arbeitgeber, allen ihren Beschäftigten für die „Auftragsbezogenheit“ Tariflöhne zu zahlen. Für nichtöffentliche Aufträge gelten andere Regeln und Löhne. Dies bedeutet eine komplizierte Aufteilung der gezahlten Gehälter in den auftragsrelevanten und den nicht-auftragsrelevanten Teil und zieht eine bürokratische Mehrbelastung für Betriebe und die diese überprüfenden Vergabestellen mit sich. Es erhöht sich für Arbeitgeber die Bürokratie, es sorgt es bei Arbeitnehmern eher für Verwirrung und schwer nachzuvollziehende, schwankende Löhne.

 

3.   Außerdem ist dies auch vergaberechtlich ebenso wenig zulässig wie das Vorhalten öffentlicher Aufträge allein für tarifgebundene Unternehmen. 

 

Daher lässt sich über eine solche Regelung auch das Ziel einer höheren Tarifbindung nicht erreichen. 

Hierzu sind v.a. die Gewerkschaften selbst gefordert!

 

Wir als CDU halten den Weg für falsch, Vergabegesetze als Mittel zur Erfüllung anderer (hier: sozialer) Zwecke zu nutzen. Dies macht alles nur komplizierter und führt dazu, dass sich immer weniger Unternehmen auf öffentliche Aufträge bewerben. Gerade für Klein und Mittelständische Unternehmen und noch mehr für Start-Ups lohnt sich eine Angebotserstellung aufgrund der überbordenden Anforderungen und Nachweispflichten meistens nicht mehr. Im Ergebnis wird der Wettbewerb eingeschränkt und die Preise für die öffentliche Hand steigen. 

Daran kann ein Haushaltsnotlageland wie Bremen mit seinem hohen Investitionsstau eigentlich kein Interesse haben!