Lärmschutzverordnung passt sich der modernen Lebens- und Arbeitswelt an
Durch die Änderung der Sportanlagenschutzverordnung werden die Immissionsrichtwerte künftig für die abendlichen Ruhezeiten von 20-22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um fünf Dezibel erhöht. Dadurch müssen Vereine das Training nicht unterbrechen. Beispielsweise kann eine Sportanlage, die bisher wegen ihrer Nähe zu einem Wohngebiet innerhalb der abendlichen Ruhezeiten nur 40 Minuten genutzt werden konnte, aufgrund der Neuregelung eine Nutzung während der gesamten zweistündigen Ruhezeit garantieren.
Viele Sportvereine und Sportverbände haben dringend auf diese Neuregelung gewartet. Bereits vor Monaten hatten sich die Beteiligten mit dem Umweltministerium geeinigt, nur das Justizministerium hat den Entscheidungsprozess bisher verzögert. Umso mehr freue ich mich nun, dass die neue Verordnung jetzt bald in Kraft tritt.
Die Ausübung von Sport gehört für mich nämlich zum Zusammenleben in der Stadt und soll wohnortnah ausgeübt werden können. Ganz besonders Kinder sollen nicht bis an den Stadtrand fahren müssen, um Sport machen zu können. Die Anpassung der Lärmschutzverordnung ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig sorgt sie auch dafür, dass die Sportvereine attraktiv bleiben und ihre Mitgliederzahlen halten können.