In dieser Woche haben wir uns im Deutschen Bundestag mit der Frage nach fremdnütziger Forschung an nicht mehr einwilligungsfähigen Personen beschäftigt. Hierbei handelt es sich um ein ethisch vielschichtiges Thema. Dabei habe ich gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt, das Arzneimittelgesetz so zu ändern, dass fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen erlaubt wird.
Im Oktober 2018 wird eine EU-Regelung wirksam, die viel mehr Forschung auch an Personen erlauben würde, die nicht darin eingewilligt haben. Das EU-Recht lässt den nationalen Parlamenten die Möglichkeit offen, durch eigene Gesetze diese Verordnung einzuschränken. Nun haben wir im Bundestag diskutiert, welche Forschung in Deutschland künftig erlaubt sein soll. Dabei sieht die Refom vor, dass nicht einwilligungsfähige Erwachsene an Arzneimittelstudien teilnehmen sollen, auch wenn sie selbst keinen Nutzen davon haben. Beispielsweise könnten in Zukunft Medikamente auch an einem schwer an Demenz erkrankten Menschen getestet werden können, auch wenn es ihm gar nicht hilft. Auch dürften Medikamente an diesem Patienten getestet werden, die nichts mit seiner eigentlichen Erkrankung zu tun haben.
Ich finde, dass medizinische Forschung an Menschen nur dann erlaubt sein sollte, wenn die Probanden in die Forschung einwilligen und ganz genau erkennen können, was mit ihnen geschehen soll. Auch das Vorhandensein einer Patientenverfügung ist für mich als Einwilligung in die Teilnahme nicht ausreichend. Jemand der heute gesundheitlich in Guter Verfassung ist und eine solche Verfügung und Einwilligung zur Teilnahme verfasst, kann die späteren Folgen einer eventuellen Demenzerkrankung noch nicht abschätzen. Und auch die Folgen der Forschung sind meiner Meinung nach nicht absehbar.
Nachdem das Gesetz aber nun so beschlossen wurde, wird es Aufgabe der Aufsichtsbehörden, Ethikkommissionen und der betreuenden Ärzte sein, ganz genau über die Patienten zu wachen und Forschungsvorhaben genau zu prüfen.