Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 21.10.2016, das Gesetz zur Flexi-Rente beschlossen. Durch sie lässt sich der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand nun fließender und individueller gestalten.
Die Bremer Bundestagsabgeordnete Bettina Hornhues (CDU) erklärt dazu: „Als CDU-CSU-Bundestagsfraktion arbeiten wir an einer modernen Rente. Die Flexi-Rente ist ein wichtiger Bestandteil. Sie wird individuellen Lebensentwürfen gerecht und hält mit der veränderten Arbeitswelt Schritt. “
Das Gesetz tritt nun 2017 stufenweise in Kraft und ermöglicht unter anderem, dass spätere Rentenansprüche durch einen Verbleib im Erwerbsleben weiter aufgebessert werden können. „Längeres Arbeiten wird ermöglicht und belohnt. Wer neben der Rente arbeitet, kann durch die Flexi-Rente jetzt auch seine späteren Rentenansprüche weiter aufbessern. Dadurch gewinnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, so Hornhues.
Die Flexi-Rente soll zudem Frühverrentung vermeiden und die Anreize für ein frühes Ausscheiden aus dem Beruf minimieren. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten bleiben daher bestehen, das Hinzuverdienstrecht wird aber wesentlich vereinfacht. Ein präventives Reha-Konzept soll darüber hinaus die Zahl derjenigen, die frühzeitig in Rente gehen müssen, dauerhaft verringern. „Mit der Flexi-Rente haben wir die Attraktivität der gesetzlichen Rente gesteigert und auch neue Anreize für ein längeres Arbeiten gesetzt. Wir müssen auch weiterhin an der Zukunftsfestigkeit der Rente arbeiten, damit sie vor Altersarmut schützt und finanzierbar bleibt“, so Hornhues.