Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Für die CDU/CSU war es schon immer ein wichtiges Anliegen, die Contergangeschädigten auch gesetzlich zu unterstützen.
Mit der Änderung des Conterganstiftungsgesetzes verbessern wir zum einen die Unterstützung der Betroffenen. Zum anderen entlasten wir sie gleichzeitig auch durch die Abschaffung des komplizierten und bürokratiebeladenen Antragsverfahren zur Gewährung von Leistungen des sogenannten spezifischen Bedarfs. Künftig bekommen Contergangeschädigte für spezifische Bedarfe einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 4800 Euro unabhängig davon, welche Schadensklasse die Contergangeschädigten haben. Darüber hinaus werden die für die spezifischen Bedarfe eingeplanten Mittel pauschal nach Schadenspunkten ausgeschüttet. So beträgt die Rest-Pauschalierung zwischen 876 Euro und 9900 Euro im Jahr.
Somit ist sichergestellt, dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen.