Beratung über die Flexi-Rente

In dieser Woche beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzesentwurf zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben, die sogenannten Flexi-Rente. 

Die Arbeitswelt und die Beschäftigungsformen haben sich in den vergangen Jahren zunehmend verändert und damit ist häufig auch die Lebensgrundlage vieler Menschen eine andere. Außerdem hat die Bevölkerungsstärke der 55- bis unter 65 jährigen zugenommen. Aus diesem Grund hat sich die CDU/CSU geführte Bundesregierung dazu entschieden, das deutsche Rentensystem an diese Veränderungen anzupassen und an einer modernen Rente zu arbeiten. Konkret sieht die neue Flexi-Rente vor, dass Arbeitnehmer bereits ab dem Alter von 63 Jahren eine stufenlose Teilrente wählen können und gleichzeitig bei reduzierter Arbeitszeit weiterhin im Beruf bleiben können. Außerdem wird die Grenze des Zuverdienstes, den bereits in die Rente übergetretene Personen erwirtschaften dürfen, erweitert. Zudem zielt das Gesetz durch neue Regelungen darauf, eine Weiterbeschäftigung durch Prävention und Reha-Maßnahmen zu erreichen.