Ein klares Nein zum neuen EEG-Gesetz!
Diese Entscheidung ist nicht gegen den Kurs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern eine Entscheidung für Bremen und Bremerhaven. Denn das EEG-Gesetz in dieser Form belastet den ganzen Nordwesten: es ist eine Katastrophe für diese strukturschwache Region.
Völlig unverständlich ist daher für mich, dass Uwe Beckmeyer (SPD) als zuständiger Staatssekretär im federführenden Wirtschaftsministerium sich hier nicht für seinen eigenen Wahlkreis stark gemacht hat. Er hat sich seiner Verantwortung entzogen, da er bei der Abstimmung nicht mitgestimmt hat.
Mit dem neuen EEG-Gesetz werden die Ausbauziele für Offshore-Windanlagen überproportional gekürzt. In einigen Jahren entsteht deshalb ein „Fadenriss“, der die Windkraftindustrie gefährdet. Dieses Signal ist meiner Meinung nach falsch.
Der Leitungsausbau der Stromnetze an Land muss mit Hochdruck vorangetrieben werden. Das hat insbesondere die Landesregierung in Niedersachsen versäumt. Sie trägt damit auch die Verantwortung dafür, dass der Windstrom nicht in die Netze eingespeist werden kann und ungenutzt verpufft.
Der verlangsamte Ausbau der Offshore-Anlagen verringert den Druck, das Verteilernetz weiter auszubauen. Wir befürchten nun, dass viele Firmen in der Region den „Fadenriss“ nicht überleben werden.
Für die Weiterentwicklung der Technologie benötigt man die kontinuierliche Produktion, nur so werden die Anlagen leistungsfähiger und effizienter. Eine zweijährige Pause in der Produktion stellt dagegen einen immensen Nachteil für das deutsche Know-How dar. Kein Unternehmen wird eine solche Situation aushalten. Für die Jahre bis 2021 wird es keinen weiteren Windpark in der Nordsee geben. Lediglich in 2022 darf in der Nordsee 250 Megawatt gebaut werden – das ist lediglich ein halber Windpark.
Ab 2026 dürfen zwar 850 Megawatt gebaut werden, nur ob dafür dann noch unsere deutschen Produktionsstätten in Bremen und Niedersachsen vorhanden sein werden, bleibt anzuzweifeln. Die Offshoreanlagen werden dann vermutlich nur noch im Ausland gebaut.
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird der Übergang vom bisherigen System der Festvergütungen zu Strommengenausschreibungen geschaffen. Die Ausschreibungen beginnen 2017 und erfolgen aufgeteilt nach Windkraft auf See, Windkraft an Land, Photovoltaik und Biomasse.
Die Ausschreibungsmengen sind so zu bemessen, dass der Ausbaukorridor von 40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025 eingehalten wird. Insbesondere der Ausbau der Windenergie auf See soll besser mit dem Stromnetzausbau an Land verzahnt werden. Er wird in den Jahren 2021 bis 2025 reduziert, weil bis dahin die erforderlichen Stromtrassen noch nicht zur Verfügung stehen. Unter anderem wird auch die Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen angepasst, die Ausschreibung für alle Biogasanlagen geöffnet und Windenergieanlagen an Land in sogenannten Netzausbaugebieten begrenzt. Über Photovoltaik auf Ackerflächen entscheiden in Zukunft die jeweiligen Bundesländer.