Das Integrationsgesetz kommt
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag mit der erfolgreichen Verabschiedung des Integrationsgesetzes weitere wichtige Maßnahmen für die Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge beschlossen. Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, können nun besser und rascher in die Gesellschaft integriert werden.
Kerngedanke des Gesetzes ist das Prinzip „Fördern und Fordern“. Mit dem Gesetz wird Flüchtlingen künftig der Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt erleichtert. Außerdem werden die Förderangebote und Pflichten genau definiert und rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen eindeutig geregelt.
Während des Asylverfahrens können Flüchtlingen bereits sinnvolle und gemeinnützige Tätigkeiten nachgehen, damit sie im Anschluss schneller an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Zusätzlich wird das Angebot an Integrationskursen ausgebaut und Flüchtlinge, die bereits einfache Sprachkenntnisse haben, können künftig zur Teilnahme verpflichtet werden. Wer einen Integrationskurs abbricht, dem können die Sozialleistungen gekürzt werden.