Schutzlücken im Sexualstrafrecht werden geschlossen
Gemäß dem Grundsatz:“Nein heißt Nein!“ haben wir in zweiter und dritter Lesung eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Als Unionsfraktion haben wir schon lange gefordert, die Schutzlücken bei Vergewaltigungen zu schließen. Das neue Gesetz setzt ein klares Zeichen in der Gesellschaft: Wenn jemand einen sexuellen Kontakt nicht will, dann muss das akzeptiert werden.
Dank der neuen strafrechtlichen Regelungen reicht es künftig aus, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt, damit von einer Vergewaltigung gesprochen werden kann und diese Tat strafrechtlich verfolgt wird. Bisher verlangte die Rechtslage vom Opfer eine körperliche Gegenwehr gegen den sexuellen Übergriff. Fälle, in denen sich das Opfer nicht gewehrt hat, weil es z.B. überrascht wurde oder vor Angst erstarrt war, reichten für eine Verurteilung nicht aus.
Außerdem reagieren wir mit den neuen strafrechtlichen Regelungen auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und an anderen Orten in Deutschland, bei denen Frauen Opfer sexueller Übergriffe wurden. Zukünftig werden mittels eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung auch das sogenannte Grabschen und solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, geahndet.
Dank des neuen Gesetzes wird deutlich, dass die sexuelle Selbstbestimmung eines jeden unantastbar ist und sich niemand über den Willen des anderen hinweg setzen darf. Denn „Nein heißt Nein!“