Bundesregierung einigt sich auf Abschaffung der Störerhaftung
Am Mittwochmorgen haben sich die Spitzen der CDU, CSU und der SPD auf eine Änderung des Telemediengesetzes geeinigt. Die Haftung für private Anbieter von WLAN-Hotspots, die sogenannte Störerhaftung, soll demnach abgeschafft werden. Bereits in der kommenden Sitzungswoche werden wir uns im Parlament mit den Änderungen befassen. Durch die Abschaffung der Störerhaftung können private Anbieter nun leichter offene WLAN-Zugänge einrichten.
Bisher haftet der Betreiber eines WLAN-Netzes, wenn jemand während der Nutzung gegen geltendes Recht verstößt, zum Beispiel durch das Herunterladen illegal kopierter Fernsehsendungen, Musikstücke oder Filme. Der Änderungsantrag der Bundesregierung sieht nun vor, dass alle Betreiber zu sogenannten „Acess-Providern“ ernannt werden. Dies bedeutet, dass Nutzer der Zugänge im Vorfeld ihrer Anmeldung nicht mehr auf einer vorgeschalteten Seite zusichern müssen, dass sie keine Rechtsverstöße begehen werden. Damit können in Zukunft nicht nur kommerzielle Anbieter wie Cafés, Flughäfen oder Kneipen offenes WLAN anbieten, sondern auch Privatpersonen. Insbesondere kleineren Betreiber erhalten so eine bessere Möglichkeit einen offenen WLAN Zugang anzubieten.