Aktueller Sachstand zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

Die Flüchtlingsbewegung ist die größte Herausforderung für unser Land seit Jahrzehnten. Umso mehr freut es mich, dass die internationalen, europäischen und nationalen Maßnahmen zu ihrer Bewältigung zu greifen beginnen. Denn wenn die Zahl der Flüchtlinge spürbar sinkt, können wir die vielen Neuankömmlinge mit vereinten Kräften in unsere Gesellschaft integrieren. Um Ihnen einen Überblick zu geben, habe ich die wichtigsten Maßnahmen für Sie zusammengefasst.

International

Friedenslösung für Syrien

- Die vereinbarte Feuerpause hält vorerst, ist aber in
  Gefahr.

- Die Konfliktparteien verhandeln über eine Über-
  gangsregierung und eine neue Verfassung.

- Die Bundeswehr beteiligt sich an einer inter-
  nationalen Allianz, um den IS-Terror zurück-
  zudrängen.

- Eine internationale Geberkonferenz hat mehr als elf
  Milliarden Euro eingesammelt, um syrischen Flüchtlingen in ihrer Heimatregion zu helfen. Deutschland
  steuert 2,3 Milliarden Euro bei. Es ist eine der größten Zusagen ihrer Art in der Geschichte der UN.

 

Europäisch

EU-Abkommen mit der Türkei vom 18. März 2016

- Rückführung von Flüchtlingen, die illegal aus der Türkei nach Griechenland
  eingereist sind, läuft seit dem 4. April 2016. Asylanträge werden im
  Schnellverfahren geprüft.

- Für jeden zurückgebrachten illegalen syrischen Flüchtling übernimmt die
  EU seit dem 4. April 2016 auf legalem Weg einen syrischen Flüchtling aus
  der Türkei.

- Für diese Flüchtlinge stehen 72.000 Plätze zur Umsiedlung in die EU bereit.

- Das Abkommen wirkt, es kommen weniger Flüchtlinge nach Griechenland.
  Während in den ersten beiden Monaten dieses Jahres nach Angaben des
  UNHCR im Durchschnitt noch über 1.900 Migranten pro Tag die
  griechischen Inseln erreichten, waren es vom 20. März bis 10. April 2016
  nur noch durchschnittlich 287 (Gesamtzahl: 6.304).

- Die Türkei erhält von der EU insgesamt sechs Milliarden Euro, um die
  Lebensperspektiven der syrischen Flüchtlinge dort zu verbessern.


Entlastung der Länder an den EU-Außengrenzen

- Registrierungszentren (sogenannte Hotspots) haben in Italien und
  Griechenland ihre Arbeit aufgenommen. Der Aufbau der Zentren wird mit
  EU-Hilfe beschleunigt.

- Einige EU-Länder helfen Griechenland mit finanziellen und personellen
  Mitteln bei der Registrierung, Anhörung und Rückführung der illegal
  eingereisten Flüchtlinge.

- Die EU unterstützt Griechenland und andere betroffene EU-Länder bei der
  Bewältigung der humanitären Herausforderung.


Schutz der EU-Außengrenzen

- Ein Nato-Marineverband unter deutscher Führung beobachtet die
  Bewegungen von Schleusern in der Ägäis.

- Die Grenzschutzagentur Frontex soll zu einer richtigen europäischen
  Grenz- und Küstenpolizei ausgebaut werden.

 
 

National

Asylpaket I

- Vorrang von Sach- vor Geldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen;

- Abschiebungen werden nicht mehr angekündigt.

Asylpaket II

- Einschränkung des Familiennachzugs für bestimmte Gruppen;

- Aufbau von Registrierzentren zur Verfahrensbeschleunigung;

- Einschränkung der Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen;

Verbesserung der Verfahrensabläufe

- BAMF arbeitet effektiver: Jetzt werden rund 2.600 Entscheidungen am Tag
  gefällt – gegenüber 600 Anfang 2015. Die Bearbeitungszeit hat sich auf fünf
  Monate verringert.

- Die Zahl der Mitarbeiter wird im Laufe des Jahres mehr als verdoppelt: von
  3.500 auf 7.300.

- Der Flüchtlingsausweis ermöglicht eine zentrale Datenerfassung.

- Seit Ende 2015 werden alle Flüchtlinge grenznah registriert und
  erkennungsdienstlich behandelt. Hunderttausende von Registrierungen
  wurden nachgeholt.

Benennung sicherer Herkunftsstaaten

- Gesetzliche Vermutung, dass Asylbegehren von Flüchtlingen aus sicheren
  Herkunftsländern unbegründet sind; dadurch beschleunigte Verfahren;

- Nach Einstufung der Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer
  deutlicher Rückgang der Flüchtlingszahlen von dort;

- Erweiterung der Liste um Marokko, Algerien und Tunesien geplant;

- Marokko, Algerien und Tunesien haben eine bessere Zusammenarbeit bei
  der Rückübernahme ihrer Staatsbürger zugesagt.

Verschärfung Ausländerrecht

- Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge können bereits nach der
  Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe selbst auf Bewährung ihren
  Schutzstatus verlieren.

- Die Hürden für eine Abschiebung wurden gesenkt.