Ein guter Tag für Familien in Deutschland
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschließen wir einen weiteren Anstieg der verfügbaren Einkommen. Den Schwerpunkt Familie und Kinder unterstreichen wir, indem wir außerdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben. Und auch eine weitere berechtigte Forderung der Union kann endlich umgesetzt werden: Mit diesem Gesetz bauen wir die kalte Progression ab 2016 ab. Die Regelungen im Detail:
Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um 118 auf 8.472 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 Euro erhöht. Davon profitieren, wie vom Abbau der kalten Progression, alle Einkommensteuerzahler. Die „Steuerbremse“ greift durch Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um ca. 1,5 Prozent.
Familien profitieren zudem von der Erhöhung der Kinderfreibeträge. Der verfassungsgemäß gebotene Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 Euro und für 2016 um weitere 96 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 um 4 Euro und 2016 um weitere 2 Euro pro Monat und Kind erhöht. Außerdem wird im kommenden Jahr der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich angehoben. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zudem wird er für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 240 Euro aufgestockt.
Diese Beschlüsse passen sich in unsere familienfreundliche Politik ein. Mit der erheblichen finanziellen Unterstützung des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, der Einführung eines Rechtsanspruchs für unter drei Jahre alte Kinder auf einen Betreuungsplatz, dem Elterngeld und dem Betreuungsgeld haben wir in den letzten Jahren viel für die Förderung von Familien und Kindern getan.