Mit dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung haben wir in 2./3. Lesung das 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zwischen Bund und Ländern beschlossen.
Mit dem nun vierten Investitionsprogramm in Folge sichern wir die gemeinsame Finanzierung von 100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder – nicht wie bislang nur für Kleinkinder unter drei Jahren, sondern für Kinder bis zum Schuleintritt. Der Bund hält sein Wort und unterstützt Länder und Kommunen tatkräftig beim Kita-Ausbau.
Dazu stocken wir das vom Bund 2007 eingerichtete Sondervermögen um weitere 1,126 Mrd. Euro auf. Dieses Jahr werden Bundesmittel in Höhe von 226 Mio. Euro und in den Jahren 2018 bis 2020 jährlich je 300 Mio. Euro als Einlage getätigt. Im Rahmen des Programms können künftig auch Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung sowie der Inklusion oder der Familienorientierung dienen.
Wir halten damit unser Versprechen und unterstützen Länder und Kommunen weitere, dringend benötigte Kita-Plätze zu schaffen. Auf unser Drängen hin wurde zudem die Bewilligungsfrist der Anträge bis zum 31.12.2019 verlängert. Damit wollen wir den Handelnden vor Ort mehr Zeit geben, neue Plätze zu planen und zu beantragen.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten.