Der Fall Anis Amri hat gezeigt, dass wir in Deutschland eine klare Regelung für die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer brauchen. Endlich hat die SPD den nötigen Änderungen zugestimmt, sodass wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag mit der Beratung eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beginnen konnten.
In erster Lesung haben wir Regelungen diskutiert, um die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zu erleichtern, für den Fall, dass insbesondere von diesenn Personen ein Siherheitsrisiko ausgeht. Dazu schaffen wir Vorschriften, wonach Ausländer, die ausreisepflichtig sind, aber nicht freiwillig ausreisen, sich nur noch im Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde aufhalten dürfen, sofern sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der
Rückführung verweigert haben. Zudem stärken wir die Möglichkeiten der Überwachung und Abschiebeinhaftierung von Ausländern, die eine Gefahr für
die innere Sicherheit darstellen. Abschiebehaft soll bei gefährlichen Ausreisepflichtigen künftig auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebung absehbar nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann.
Dieses Gesetz bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mehr Sicherheit. Als wichtigste Konsquenz aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt können Gefährer künftig leichter in Abschiebehaft genommen oder mittsl elektronischer Fußfessel besser überwacht werden.