Gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit
Dabei sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
1. die Definition wesentlicher Grundsätze und Begriffe zum Gebot der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit
2. die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs
3. die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen, sowie
4. die Einführung einer Berichtspflicht zur Gleichberechtigung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind.
Natürlich ist die Entgeltgleichheit nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern es handelt sich vielmehr um einen langjährigen Prozess. Allerdings haben wir mit diesem Gesetz einen weiteren wichtigen Schritt im Hinblick auf die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt gemacht.