Traditionsschiffe müssen erhalten bleiben
Allerdings existieren nur wenige wirklich historische, original erhaltene Schiffe, sodass ein häufiger Streitpunkt darin liegt, inwiefern Traditionsschiffe als historisch zu gelten haben. Außerdem dürfen diese Schiffe nach der derzeit geltenden Sicherheitsrichtlinie ausschließlich zu ideellen Zwecken betrieben werden. Das heißt, mit ihnen darf kein Gewinn erzielt und es dürfen nach Auslegung durch die Rechtsprechung auch keine Entgelte für die Mitnahme erhoben werden. Dies erschwert die Erhaltung und den Betrieb von Traditionsschiffen erheblich. Dabei muss auch beachtet werden, dass es unerlässlich ist, dass auch auf Traditionsschiffen ein angemessenes Sicherheitsniveau gilt, da häufig Fahrgäste, Schulklassen und Jugendliche befördert werden.
Unter diesen Gesichtspunkten wurde der erste Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stark diskutiert und viele Betreiber und Verbände, auch aus Bremerhaven und Bremen, haben gegenüber dem Ministerium kritisch Stellung bezogen. Seit November 2016 gibt es nun einen überarbeiteten Entwurf. So wurden z.B. die Brandschutzauflagen erleichtert und die absolute Feststellung von Süllhöhen gestrichen. Außerdem muss bei Erneuerungsanträgen die Historizität nicht erneut belegt werden. Dieser Kompromiss stellt eine vernünftige Regelung zwischen den Interessen der Traditionsschifffahrt und den Sicherheitserfordernissen für Passagiere und Besatzung dar. Denn Traditionsschiffe prägen vielerorts das historische Stadtbild und ihr Erhalt darf nicht durch neue Verordnungen erschwert werden.
Eine aktuelle Anfrage meinerseits hat aber ergeben, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium scheinbar mit dem gefunden Kompromiss nicht anfreunden kann und diesen wohl schon abgelehnt hat. Die weiteren Verhandlungen müssen aber dennoch das Ziel haben den vorgelegten Entwurf zeitnahe durch das Bundeskabinett zu bringen, umso den Gesetzesprozess voranzutreiben.